Pollanten, den 02.03.2022
Mit Beginn des neuen Jahres wird es notwendig sein, neben den bisherigen Unterlagen zur Lizenzausstellung und -verlängerung auch eine Selbstverpflichtungserklärung zur Prävention sexualisierter Gewalt (PsG) einzureichen. Ohne diese unterschriebene Erklärung wird es ab 2022 keine Ausstellung bzw. Verlängerung von Lizenzen geben.
Die Selbstverpflichtungserklärung ist Teil des Schutzkonzeptes, welcher der BLSV im Rahmen der Stufenmodelle umsetzt und betrifft alle BLSV-Lizenzen.